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Aufgrund seiner Spielsucht wich der Spieler bombastisch daraufhin in Betriebe der Casinos Austria selbst, also der Mutterfirma, aus. An diesem ort erhielt er trotz seines in der online casino www.atcasino.net Austria Gruppe bekannten problematischen Spielverhaltens sogar 7 Mal pro Woche Zutritt ohne dasjenige die Casinos Austria MaBnahmen zum Spielerschutz ergriffen.

Keine Besuchsbeschrankung, nicht die Sperre der Spielstaetten fur den betreffenden Spieler. Der Reflexion des Spielers, der letztlich bombastisch 633. 000 Euro verschwunden hat, lautet falls die Casinos Austria bereits uber seine Spielsucht hatten Bescheid wissen und ihn hatten sperren mussen, da doch die Selbstsperre und weiterfuhrende Besuchsbeschrankung bei der Tochter “winwin” in der Casinos Austria Gruppe bekannt ist.

Die Anfrage Ende 2019 beim Finanzministerium als auch bei den Casinos Austria ergab, dass die Betriebe winwin und Spielstaetten Austria untereinander keine Daten austauschen durfen, da diese als getrennte Unternehmen zu sehen sind, ferner auch uber unterschiedliche Glucksspiel-Konzessionen verfugen, der strenge Datenschutz ferner das Spielgeheimnis verhindere dies. Ein unternehmensubergreifender Spielerschutz war somit nicht moglich, da der Datenaustausch im bereich der Gruppe in keiner weise erlaubt ist. So sehr das Finanzministerium ferner die Casinos Austria Gruppe, was schon in der profil-Ausgabe im November 2019 bekannt wurde.

Innerhalb der Unternehmensgruppe der Spielhallen Austria wird Datenschutz offenbar nicht so ernst genommen

Gleich vorweg sei betont: Fur alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung. Laut uns vorliegenden Allozieren steuert eine alleinige Person die Spielerschutz-Aufgaben bei der Casinos Austria Gruppe: Angestellten F. (Name geandert) hatte Zugriff uff (berlinerisch) die Daten der einzelnen Unternehmen und Spieler. Er sah die Zutritte über den Spielstatten, die Aufzeichnungen der Gewinn- und Verlustrechnungen, ferner konnte die Bewegungen der Gaste tagtaglich innerhalb der einzelnen Unternehmensbetriebe mitverfolgen.

Er wusste somit auch uber allenfalls verhangte Besuchsbeschrankungen oder Spielsperren des weiteren Selbstsperren dieser Kunden Bescheid. F. ist auch personlich fur die verschiedenen Betriebe vor Ort, mit der absicht, mit betreffenden Spielern Gesprache im Sinne des Spielerschutz zu fuhren. Sowohl fur die Casinos Austria, wie auch fur die Tochter winwin.

Auf der uns vorliegenden Visitenkarte von F. befinden sich die verschiedenen Logos der einzelnen Spielhallen Austria Unternehmen abgeschlossen sehen. Die Einrichtung mehrerer verschiedener E-Mail-Adressen fur F. (@lotterien. at, @casinos. at, usw. ) diente wohl eher der optischen Kosmetik.

Finanzministerium wusste als Aufsicht uber diese Vorgange Bescheid

Dies Finanzministerium, als Aufsichtsbehorde fur die Casinos Austria, wurde vonseiten uns gefragt, weshalb es trotz Wissensstand dieser Missstande des weiteren somit moglicher VerstoBe kein Einschreiten gab. Das Ministerium antwortete, dass sich der Tatigkeitsbereich der Glucksspielaufsicht auf die Einhaltung der Bestimmungen des Glucksspielgesetzes beschranke, und dem Finanzministerium niemals Rechtsprechung vorliegt, die eine glucksspielrechtliche Einfluss von etwaigen Datenschutzverletzungen zur Folge besitzen konnte. Ein Mitwissen der fraglichen Vorgange bei den Spielstaetten Austria beziehungsweise Besetzung der Leitung dieses Spielerschutzes durch diese eine, zentrale Person wird jedoch nicht bestritten.

Dieser Datenschutz und dies Spielgeheimnis scheinen hier offenbar als Vorwand fur den auBerst mangelhaften Spielerschutz innerhalb der Unternehmensgruppe. Die von uns an die Casinos Austria gerichtete Anfrage über den angefuhrten Punkten blieb bisher unbeantwortet.

Der Fall konnte zum teuren Musterfall werden

Dieses wird sich in weiterer Folge zeigen, wie die Begründung betreffend Datenschutz des weiteren daher dem irrigerweise nicht moglich gewesenen Spielerschutz ubergreifend uff (berlinerisch) die verschiedenen Betriebe innerhalb der Casinos Austria Gruppe, zu behandeln ist. Betroffene Spieler konnten so eventuell bei Spielerklagen, zur Ruckforderung ihrer Spielverluste, diese Argumentation vorbringen. Denn selbige Vorgange durften in keiner weise zum ersten Nun mal vorgekommen sein, als uns vorliegende Belege zeigen.

Bei “winwin” oder aber Casinos Austria gesperrte Spieler hatten so die Moglichkeit bei dem online casino Gute angebot der Casinos Austria Gruppe “Win2day” weiterzuspielen. Wir erinnern dir: Der Datenschutz kann auch hier den ubergreifenden Spielerschutz verhindern, so die Spielstaetten Austria in ihrer Aussage gegenuber steckbrief.

Dieses groBer Widerspruch

Der anfangs geschilderte Fall des Spielers, der widerwille Sperre bei der Casinos-Tochter “winwin” voran bei den Casinos Austria spielen durfte, veranlasste die Casinos Austria zu der Aussage, dass das aufgrund von Datenschutz und Spielgeheimnis zuletzt nicht erlaubt sei, die Daten von seiten Spielern innerhalb der Unternehmen der Spielhallen Austria Gruppe weiterzuleiten. Der nun vorliegende Bericht belegt dies es nicht am Datenschutz oder Spielgeheimnis lag, sondern falls die unterschiedlichen Betriebe davon sehr wohl Bescheid wussten, da der Leiter der Spielerschutz-Abteilung Zugriff uff (berlinerisch) diese Daten genoss.

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